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Drogenbesitz und Führerschein

Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz

Wenn Sie mit Betäubungsmitteln aufgegriffen prüfen die Gerichte in der Regel auch Ihre Fahreignung. Das heißt es besteht die Gefahr die Fahrerlaubnis zu verlieren, wenn Sie Drogen mit sich führen. Das Argument, dass es sich im Eigenbedarf handelt kann als Hinweis angesehen werden, dass Sie die Teilnahme am Straßenverkehr nicht vom Drogenkonsum trennen.

Achtung: Der Verlust der Fahrerlaubnis ist auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr möglich.

Auch wenn Sie darauf achten, nicht mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs zu sein, sobald Sie Drogen konsumiert haben, sind Sie vor einem Entzug der Fahrerlaubnis nicht sicher. Der Gesetzgeber sieht im Drogenkonsum eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Daher versucht er alle Drogenkonsumenten, die mit Drogen nicht verantwortlich umgehen, daran zu hindern, am Straßenverkehr teilzunehmen. Diesen Umstand macht er an einigen Merkmalen fest. Als erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gelingt es mir fast immer, den Entzug einer Fahrerlaubnis zu verhindern, wenn es ausschließlich um den Besitz von Drogen geht beziehungsweise der Konsum nicht vor einer Autofahrt erfolgte.

Mit Drogen erwischt – was tun?

Ob der Besitz von Drogen einen Einfluss auf die Fahrerlaubnis hat, hängt ganz entscheidend von Ihrem Verhalten gegenüber der Polizei ab. Wenn Sie nicht eindeutig beim Konsum gestellt werden, kann die Polizei sie lediglich verdächtigen, damit zu handeln oder Drogen für den Eigenbedarf mitzuführen.

Sie sind berechtigt zu allen Vorwürfen zu schweigen und sollten dieses Recht in Anspruch nehmen. Wenn Sie aus Angst wegen Drogenhandel belangt zu werden, angeben, die Substanzen für den Eigenbedarf mitzuführen, wird die Polizei dies der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Damit ist Ihr Führerschein in Gefahr.


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