Auch wenn Sie darauf achten, nicht mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs zu sein, wenn Sie Drogen konsumiert haben, sind Sie vor einem Entzug der Fahrerlaubnis nicht sicher. Der Gesetzgeber sieht im Drogenkonsum eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Daher versucht er alle Drogenkonsumenten, die mit Drogen nicht verantwortlich umgehen, daran zu hindern, am Straßenverkehr teilzunehmen. Diesen Umstand macht er an einigen Merkmalen fest. Als erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gelingt es mir fast immer, den Entzug einer Fahrerlaubnis zu verhindern, wenn es ausschließlich um den Besitz von Drogen geht beziehungsweise der Konsum nicht vor einer Autofahrt erfolgte.
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Ob der Besitz von Drogen einen Einfluss auf die Fahrerlaubnis hat, hängt ganz entscheidend von Ihrem Verhalten gegenüber der Polizei (Link auf die Seite setzen) ab. Wenn Sie nicht eindeutig beim Konsum gestellt werden, kann die Polizei sie lediglich verdächtigen, damit zu handeln oder Drogen für den Eigenbedarf mitzuführen.
Sie sind berechtigt zu allen Vorwürfen zu schweigen und sollten dieses Recht in Anspruch nehmen. Wenn Sie aus Angst wegen Drogenhandel belangt zu werden, angeben die Substanzen für den Eigenbedarf mitzuführen, wird die Polizei dies der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Damit ist Ihr Führerschein in Gefahr.