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Rechtslage bei Drogenfahrten

Anders, als oft angenommen, gibt es keine Garantie auf den Erhalt des Führerscheins und Straffreiheit, wenn Sie bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt die strikte 0,0 Promillegrenze. Generell drohen teils empfindliche Strafen ab einem Alkoholgehalt im Blut von 0,3 Promille.

Das Fahren unter Einfluss von Drogen (Betäubungsmittel) gilt immer zumindest als Ordnungswidrigkeit. Es drohen zwei Punkte und mehr in Flensburg, Fahrverbot und Bußgeld. Als Straftat gelten Drogen am Steuer, wenn es dabei zu einer Gefährdung kommt. Das heißt in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer das erste Mal mit THC im Blut am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, für einen Monat nicht mehr fahren zu dürfen. Außerdem ist ein Bußgeld von 500 Euro zu zahlen und es gibt 2 Punkte in Flensburg. Dies steigert sich auf 1.500 Euro Geldbuße und einem Fahrverbot von 3 Monaten. Ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis droht, wenn die Umstände dafür sprechen, dass Sie Drogenkonsum und Fahren nicht strikt trennen.

Der Unterschied: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Das Fahrverbot ist nach § 44 StGB eine Nebenstrafe, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Die Dauer beträgt zwischen einem und sechs Monaten.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) ist eine richterliche Maßnahme, die im Falle des Drogenkonsums der Sicherung nach § 69 StGB dient. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass jemand, der den Konsum von Drogen und das Führen eines Fahrzeuges nicht trennt, generell zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist.

Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass Sie diese nur wieder erhalten, wenn Sie eine erneute Führerscheinprüfung ablegen. Oft wird außerdem eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU), umgangssprachlich Idiotentest, verlangt, bevor Sie die Prüfung ablegen dürfen.

Während es kaum Möglichkeiten gibt, Fahrverbote zu verhindern, kommt es bei dem Entzug der Fahrerlaubnis ganz entscheidend auf die genauen Umstände an.

Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis

  • Gelegentlicher Konsum von Cannabis ist mit dem Besitz eines Führerscheins vereinbar, sofern Sie den Konsum strikt vom Fahren trennen und kein Mischkonsum (Kombination mit Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen) vorliegt. Auch darf kein Kontrollverlust oder eine Persönlichkeitsstörung eingetreten sein. Anders ausgedrückt, sie dürfen zwar für einige Monate nicht Autofahren, bekommen den Führerschein aber wieder ausgehändigt.
  • Derzeit gilt eine Konzentration von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut als Nachweis, dass der Betroffene den Konsum und das Fahren nicht trennen kann. Das zieht in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.
  • Auch der Besitz harter Drogen, wie Ecstasy, Kokain, Speed oder Methamphetamin oder deren Konsum außerhalb des Straßenverkehrs kann den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Es ist sehr wichtig, selbst wenn nur ein Fahrverbot droht, dem Gericht glaubhaft dazulegen, dass Sie nur gelegentlich weiche Drogen konsumieren und den Konsum strikt vom Straßenverkehr trennen. Dazu gehört auch, dass Sie nach Drogenkonsum nicht auf ein Fahrrad steigen. Geht das Gericht davon aus, dass Sie den Drogenkonsum nicht kontrollieren können, müssen Sie mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und in der Regel einer MPU rechnen.


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