Ich bin seit 28 Jahren als staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht” tätig und habe in dieser Zeit eine Vielzahl an Mandanten betreut. Mein besonderer Schwerpunkt liegt in den Bereichen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) und Verkehrsstraftaten.
Als „Fachanwalt für Verkehrsrecht” befasse ich mich mit dem Fahrerlaubnisrecht und dem Verkehrszivilrecht. Ich führe außerdem Unfallregulierung durch und kümmere mich um Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.
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