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Zu meiner Person

Ich bin seit 28 Jahren als staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht” tätig und habe in dieser Zeit eine Vielzahl an Mandanten betreut. Mein besonderer Schwerpunkt liegt in den Bereichen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) und Verkehrsstraftaten.

Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht

  • Fahren unter Alkoholeinfluss (Trunkenheitsfahrt nach §315, §316 StGB) oder nach Drogenkonsum
  • Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenbesitz
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Kennzeichenmissbrauch

Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung im und außerhalb des Orts
  • Rotlichtverstoß und Haltelinienverstoß
  • Handynutzung am Steuer
  • Nicht Einhaltung des Mindestabstands

Als „Fachanwalt für Verkehrsrecht” befasse ich mich mit dem Fahrerlaubnisrecht und dem Verkehrszivilrecht. Ich führe außerdem Unfallregulierung durch und kümmere mich um Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.


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Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.