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Richtiges Verhalten gegenüber der Polizei

Tipp für die Vernehmung

  • Egal ob Vorladung, Polizeikontrolle oder direkt nach einem Unfall, bewahren Sie die Ruhe.
  • Geben Sie Ihre Personalien an und legen Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere vor.
  • Machen Sie keine Angaben zum Vorwurf und erwähnen Sie nicht wo Sie herkommen.
  • Denken Sie daran, dass jede Aussage gegen Sie verwendet werden kann.

Was die Polizei darf

Die Rechtslage ist selten so eindeutige, wie es auf den ersten Blick erscheint, daher ist es wichtig, dass Sie wissen, was die Polizei verlangen darf.

  • Nach § 36 StVO ist die Polizei immer zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle ohne einen konkreten Anlass berechtigt.
  • Sie darf das Auto anhalten, die Identität des Fahrers und der Insassen feststellen.
  • Außerdem dürfen die Beamten sich vergewissern, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
  • Eine Durchsuchung ist nur bei einem begründeten Verdacht erlaubt, beispielsweise wenn sie im Verbandskasten Drogen findet.
  • Ohne begründeten Verdacht, darf die Polizei nicht verlangen, dass Ihre Taschen ausleeren.
  • Die Polizei hat nicht das Recht, die Reflexe der Pupille oder ähnliche Tests zu verlangen.
  • Es gibt keine Pflicht, Urin oder Speichel für einen Drogentest abzugeben oder einem Bluttest zu erlauben.
  • Die Polizei darf Sie nicht zwingen sich zu einem Vorwurf oder über den Grund der Fahrt zu äußerm.

Achtung: Wenn es eine richterliche Anordnung gibt müssen die eine Durchsuchung, einen Drogentest oder Alkoholtest dulden. Widerstand dagegen ist strafbar.

Meine Empfehlung

  • Verweigern Sie einen Urin- oder Speicheltest
  • Bedenken Sie: Beweise aus freiwilligen Durchsuchungen oder einem freiwilligen Test dürfen gegen Sie verwendet werden
  • Äußern Sie sich zu keiner Vorhaltung der Polizei. Durch Beschuldigung einer schweren Straftat animieren Beamte möglicherweise einen leichten Vorwurf zuzugeben.
  • Schalten Sie einen Anwalt ein. Ich berate sie sofort kostenlos am Telefon.

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  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.